| „Bitte beachten: Ab dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) welches die Nutzung regenerativer Energien im Neubau regelt.
Zu Fragen und Erläuterungen kontaktieren Sie uns bitte.
In unserem Haus bieten wir Ihnen zudem eine umfassende Beratung zum Wärmeschutz bei Wohngebäuden (geltende Energie-Einspar-Verordnung aus dem Jahre 2007) und bei Nicht-Wohngebäuden
(geltende DIN V 18599) für Ein-Zonen- und Mehr-Zonen-Modelle.
Unsere Softwareausstattung hierfür ist auf dem modernsten Stand.“
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