Statik
  Bauphysik
 
     
 
     
  Bauphysik
- Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz -
 
     
     
  „Bitte beachten: Ab dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) welches die Nutzung regenerativer Energien im Neubau regelt.

Zu Fragen und Erläuterungen kontaktieren Sie uns bitte.

In unserem Haus bieten wir Ihnen zudem eine umfassende Beratung zum Wärmeschutz bei Wohngebäuden (geltende Energie-Einspar-Verordnung aus dem Jahre 2007) und bei Nicht-Wohngebäuden
(geltende DIN V 18599) für Ein-Zonen- und Mehr-Zonen-Modelle.
Unsere Softwareausstattung hierfür ist auf dem modernsten Stand.“

 
     
  Grundsätzlich ist die Erstellung von bauphysikalischen Nachweisen Gegen-
stand der Genehmigungsplanung für alle Wohn- und Gewerbebauten. Durch
die Einführung der Energieeinsparverordnung werden erhöhte Anforderungen
an die Begrenzung von Energieverlusten der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage gestellt. Hier können wir durch den Einsatz moderner Programme die wirtschaftlichste Lösung in Bezug auf den Einbau der notwendigen Wärmedämmung und der Effizienz der Heizungsanlage ermitteln.
 
     
  Gelegentlich wird für spezielle Bauteile und Ausführungsdetails eine genauere
Untersuchung bezüglich des Feuchteschutzes notwendig, um die Entstehung
von schädlichen Mengen Tauwasser in den Bauteilen zu vermeiden.
Beispielhaft sei hier die Holzständerbauweise genannt (Notwendigkeit des
Einbaus von Dampfbremsfolien).
 
 

 

 
 

Der Schallschutz spielt vor allem bei Mehrfamilienhäusern und Gebäuden mit
unterschiedlichen Nutzungen (z.B. Wohn- und Geschäftshäuser) eine wichtige
Rolle. Durch die frühzeitige Planung der trennenden Bauteile in Bezug auf
Materialwahl und Aufbau sowie die Detailplanung kritischer Stellen (z.B.
Schallentkopplung von Treppenläufen) können aufwändige Nachbesserungen
vermieden werden. Aber auch der Schutz vor Außenlärm bedarf bei bestimm-
ten örtlichen Bedingungen genauerer Betrachtung und gewissenhafter
Planung.

 
     
     
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